ab 01.07.2025
Hier informieren!
Gemeinsam.
Stark im Verbund.
Für noch bessere HZV-Prozesse aus einer Hand
Die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG und ihre Tochtergesellschaft, die HÄVG Rechenzentrum GmbH, wachsen zusammen. Ab sofort treten die beiden Unternehmen gemeinsam unter dem Namen HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (kurz: HÄVG) auf.
Als Rechtsnachfolgerin übernimmt die HÄVG alle Rechte und Pflichten der HÄVG Rechenzentrum GmbH. Mit dieser Fusion bündeln wir unsere Kräfte, vereinfachen Abläufe und nutzen Ressourcen noch effizienter. Unser Ziel ist es, die Versorgung im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nachhaltig zu stärken.
Was bedeutet das für Ihre Praxis ?


Ihre ToDo's im Überblick:
- HZV-Patientinnen und HZV-Patienten mithilfe des postalisch von uns erhaltenen bzw. hier auf der Seite bereitgestellten Aushangs über die Fusion informieren.
- Den Aushang bis zum 30.06.2026 gut sichtbar im Wartezimmer / in Ihrer Praxis aufhängen.
- Nur noch die neuen und aktuellen Einschreibeunterlagen verwenden.
- Ungenutzte Vordrucke für alte Einschreibeunterlagen vernichten
Gut zu wissen:
„Einschreibung und Abrechnung laufen reibungslos weiter – mit den bewährten Ansprechpartnern und vertrauten Abläufen, die Sie kennen.“
Sie sind verpflichtet Ihre Patientinnen und Patienten zu informieren

Die HÄVG ist nun die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Daher sind Sie als HZV-Vertragsärztin/arzt verpflichtet, Ihre Patientinnen und Patienten darüber zu informieren.
Mit dem von uns bereitgestellten Aushang machen Sie alles richtig:
- Hängen Sie den Aushang gut sichtbar für alle Patientinnen und Patienten in Ihrer Praxis aus.
- Der Aushang muss für ein Jahr (bis zum 30.06.2026) sichtbar bleiben.
- Tipp: Den Aushang erhalten Sie Mitte Juni postalisch von uns. Falls Sie einen neuen benötigen, können Sie diesen bei uns anfordern oder hier herunterladen.

Wer informiert wen? Ein Überblick...
Wir informieren Sie: Zu Mitte Juni haben wir alle Hausärztinnen und Hausärzte postalisch mit Informationen und Materialien zur Fusion mit Wirkung zum 01.07.2025 versorgt.
Sie informieren Ihre Patientinnen und Patienten: Hängen Sie dazu einfach den (ausgedruckten) Aushang in Ihrer Praxis aus.
Ihre Patientinnen und Patienten lesen den Aushang und können über den dort abgebildeten QR-Code weitere, detaillierte Infos und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten.
Ab sofort gültig:
Nur noch neue Einschreibeunterlagen verwenden

Die aktualisierten „Teilnahmeerklärungen Versicherter“ stehen Ihnen wie gewohnt im HZV-Modul Ihrer Praxissoftware zur Verfügung – einfach ausdrucken und von den Versicherten unterschreiben lassen.
- Wichtig: Bitte vernichten Sie ungenutzte Vordrucke für alte Teilnahmeerklärungen sowie veraltete Vordrucke von HZV-Belegen.
Wir setzen auf digital!
Unsere Empfehlung: Schreiben Sie Ihre Patientinnen und Patienten – wann immer möglich – direkt online über Ihre Praxissoftware zur HZV ein. Das geht schnell, einfach und effizient: Mit nur wenigen Klicks, ganz ohne Bestellaufwand und ohne manuellen Versand. Ein HZV-Beleg ist nicht erforderlich.

Sie schreiben noch nicht online ein und nutzen unsere HZV-Belege ?
Dann aufgepasst:
Den Papierbeleg mit der Kennziffern #9393# haben wir aktualisiert und Ihnen – sofern Sie diesen nutzen – Mitte Juni postalisch zugestellt. Die angepasste Version erkennen Sie an der türkisen Umrandung. Wichtig: Bitte nutzen Sie ab 01.07.2025 nur noch die neuen Belege und vernichten Sie nach Möglichkeit alle Altbelege.
Einschreibebelege im Arztportal nachbestellen
Alternativ: Bestellformulare auf HAEV.de herunterladen
Sie finden das Bestellformular „Einschreibebelege“ auf der Unterseite des jeweiligen HZV-Vertrages in der Rubrik „Praxisunterlage“

Häufige Fragen zur Fusion:
Warum fusioniert die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG mit der HÄVG Rechenzentrum GmbH?
Ändert sich der Name des Unternehmens?
Nein, es bleibt bei HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG – oder kurz: die HÄVG.
Wer sind die Aktionäre der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG?
Der geschlossene Aktionärskreis der HÄVG sind der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. und dessen Landesverbände. Damit bleibt die HÄVG weiterhin fest in der hausärztlichen Gemeinschaft verankert. Es gibt keine Aktionäre außerhalb der hausärztlichen Gemeinschaft.
Hat die Fusion Auswirkungen auf die Mitarbeitenden?
Nein, durch die Fusion werden keine Mitarbeitenden entlassen. Ziel der Fusion ist es, die Zusammenarbeit innerhalb der HÄVG zu verbessern und so einen noch besseren Service für die Hausärztinnen und Hausärzte, ihre Praxisteams und ihre Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.


Häufige Fragen
Für Ärztinnen und Ärzte
Sie haben weitere Fragen?
Was ändert sich für meine Praxis durch die Fusion?
Für Sie und Ihr Team bleibt praktisch alles wie bisher:
- Einschreibungen: Die Einschreibung von Patientinnen und Patienten in die HZV erfolgt wie gewohnt. Bitte verwenden Sie ab jetzt die aktuellen Einschreibeunterlagen.
- Abrechnung: Die quartalsweise Abrechnung der HZV-Leistungen bleibt unverändert.
- Zahlungen: Abschlags- und Schlusszahlungen laufen wie gewohnt.
- Ansprechpartner: Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bleiben unverändert und unterstützen Sie wie gewohnt.
Gibt es Änderungen bei der Abrechnung der HZV-Leistungen?
Nein, der Ablauf bleibt gleich:
- Die Abrechnungsdaten übermitteln Sie wie gewohnt über Ihre Praxissoftware.
- Die HÄVG verarbeitet Ihre Abrechnungsdaten sicher und schnell und erstellt Ihre Abrechnung.
- Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen erfolgen wie gewohnt.
- Ihre Abrechnungsunterlagen erhalten Sie wie immer auf bekannte Weise.
Muss ich meine Praxis-Software oder bestehende Prozesse anpassen?
Wo finde ich den Aushang zur Patienteninformation?
Was passiert, wenn ich den Aushang nicht rechtzeitig mache?
Die Informationspflicht liegt bei Ihnen als HZV-Betreuärztin/-arzt. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, bitten wir Sie, den Aushang bis spätestens 01.07.2025 aufzuhängen und ein Jahr bestehen zu lassen.
Wie lange muss der Aushang sichtbar sein?
Der Aushang zur Patienteninformation muss mindestens ein Jahr lang in Ihrer Praxis gut sichtbar ausgehängt werden. Also bis zum 30.06.2026.
Behalten bestehende Patiententeilnahmen ihre Gültigkeit?
Ja, alle bestehenden Patiententeilnahmen an der HZV behalten ihre Gültigkeit. Bitte informieren Sie die teilnehmenden Patientinnen und Patienten (häufig bekannt als „Hausarztprogramm“) mit dem Aushang, den Sie per Post erhalten haben oder hier herunterladen können.
Müssen Patientinnen und Patienten individuell informiert werden?
Nein, der Aushang im Wartezimmer reicht aus, um die Informationspflicht zu erfüllen. Eine individuelle Benachrichtigung ist nicht erforderlich.
Gibt es Änderungen bei neuen Einschreibungen?
Für neue Einschreibungen werden die aktualisierten Versicherten-Teilnahmeerklärungen automatisch über die Vertragssoftware zum Ausdruck bereitgestellt. Mehr brauchen Sie bei der Online-Einschreibung nicht beachten.
Bei der Offline-Einschreibung, bei der Sie die HZV-Belege per Post einsenden, nutzen Sie bitte nur noch neue HZV-Belege. Diese haben wir jeder HZV-Praxis per Post zugesendet und Sie können sie auf bekanntem Wege nachbestellen.
Hinweis zur HZV AOK Bayern: Die HZV-Belege für das Hausarztprogramm der AOK Bayern können Sie weiterverwenden, da unverändert die AOK Bayern die Patienteneinschreibung vornimmt. Bitte verwenden Sie jedoch die aktualisierte Versichertenteilnahme- und Datenschutzerklärung, die Sie im HZV-Modul Ihrer Praxissoftware finden. Für den Betreuarzt-Wechsel verwenden Sie bitte den neuen HZV-Beleg der HÄVG.
Behalten bereits ausgefüllte Einschreibeunterlagen ihre Gültigkeit?
Ja, bereits ausgefüllte Einschreibeunterlagen behalten ihre Gültigkeit. Die HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG tritt im Rahmen der Fusion als Rechtsnachfolgerin der HÄVG Rechenzentrum GmbH in alle Rechte und Pflichten der übernommenen Gesellschaft ein.
Dürfen vorhandene Einschreibeunterlagen der HÄVG Rechenzentrum GmbH weiterverwendet werden?
- Nein. Bitte verwenden Sie ab sofort ausschließlich die neuen Einschreibeunterlagen. Die aktualisierte Versicherten-Teilnahmeerklärung finden Sie wie gewohnt im HZV-Modul Ihrer Praxissoftware. Neue HZV-Belege im Muster16-Format mit türkiser Umrandung haben Sie per Post erhalten. Sie können wie gewohnt nachbestellt werden.
- Alte HZV-Belege, die bereits unterzeichnet sind: Diese zeitlich vor der Fusion unterzeichneten, alten HZV-Belege können Sie noch, wie gewohnt, zusenden.
- Alte Einschreibeunterlagen, die noch ungenutzt sind: Sonstige alte HZV-Belege vernichten Sie bitte; ebenso alte Vordrucke für Versicherten-Teilnahmeerklärungen.
Sie haben weitere Fragen?
Patientinnen und Patienten
Alle relevanten Informationen zur Fusion
Die Fusion der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG mit der HÄVG Rechenzentrum GmbH hat keine Auswirkungen auf Ihre Behandlung oder die Abläufe in Ihrer hausärztlichen Praxis. Ihre Hausarztpraxis bleibt wie gewohnt Ihr erster Anlaufpunkt. Auch nach der Fusion bleibt der Schutz Ihrer persönlichen Daten oberste Priorität. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt weiterhin nach den höchsten Datenschutzstandards und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke innerhalb des Hausarztprogramms. Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier:
Warum muss ich als Patientin oder Patient über die Fusion informiert werden?
Bisher hat die HÄVG Rechenzentrum GmbH Ihre Daten für die Abrechnung der hausärztlichen Behandlung im Hausarztprogramm mit Ihrer Krankenkasse verarbeitet. Diese wurde durch interne Unternehmensumstrukturierung mit dem Mutterunternehmen, der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, fusioniert, die nun der Abrechnungsdienstleister für das Hausarztprogramm ist. Die Art und Weise, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, bleibt unverändert sicher. Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt ist jedoch verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG zu informieren.
Muss ich als Patientin oder Patient etwas tun?
Nein, Sie brauchen nichts zu tun. Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm und die Versorgung in der gewählten Praxis läuft wie gewohnt weiter.
Ändert sich etwas für Patientinnen und Patienten in der Versorgung?
Nein, für Patientinnen und Patienten ändert sich nichts. Sie werden weiterhin von Ihrer gewählten hausärztlichen Praxis betreut und die Versorgung bleibt wie gewohnt bestehen.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Bei Fragen können Sie sich an Ihre Hausarztpraxis wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Hausarztprogramm.
Fragen zum Datenschutz
Welche Rechte habe ich bezüglich meiner Daten?
Sie haben das gesetzliche Recht auf Auskunft zu Ihren Daten (Art. 15 Abs. 1 und 2 DSGVO), auf Löschung (Art. 17) und Berichtigung (Art. 16 Satz 1) z. B. falscher Daten und auf Sperrung (Art. 18) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) und ein Beschwerderecht (Art. 77).
Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich?
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt. Für die Teilnahme am Hausarztprogramm erfolgt die weitere Verarbeitung durch den vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband beauftragten Abrechnungsdienstleister:
HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG), Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln, Tel. 02203 5756-1111.
Wie erreiche ich den Datenschutzbeauftragten der HÄVG bei Fragen zum Datenschutz?
Sie können sich hierzu an den Datenschutzbeauftragten der HÄVG wenden:
Tel. 02203 5756-1111, E-Mail: DSB@hzv.de.
Wo kann ich Beschwerden einreichen?
Beschwerden über die HÄVG richten Sie an die Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211 38424-0.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten werden nach Ihrem Ausscheiden aus dem Hausarztprogramm, spätestens aber nach 4 Jahren, gesperrt und bei Ihrer Krankenkasse nach spätestens 10 Jahren gelöscht. Für steuergesetzliche Zwecke bewahrt Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt Ihre Daten bis zu 12 Jahre auf, bevor sie/er sie endgültig löscht.
Sie haben weitere Fragen?
Weiterführende Informationen
Für Praxen und zur Bestellung von Patientenwerbemitteln
Für Patientinnen und Patienten
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